1. Mietzweck, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Die Ferienwohnung darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Falle von Beschädigungen an der Wohnung und deren Einrichtung.

Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Mieter zustande. Im Fall der Buchung über das Internet kommt der Vertrag durch das Anklicken des Buttons «kostenpflichtig buchen» zustande. Dem Mieter wird die Buchung per E-Mail bestätigt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die erste Zahlung beim Vermieter eingegangen ist und die Buchungsbestätigung zugesandt wurde. Die Zahlung per Kreditkarte kann mit Transaktionsgebühren / Auslandsgebühren verbunden sein. Wir empfehlen die Banküberweisung. Die Daten werden seitens Vermieter rechtzeitig zugestellt.

  1. Preise

Die Preise sind abhängig vom Renovationszustand der Wohnung und von der Saison in denen die Wohnung gebucht wird. Die im Buchungssystem von www.vulperaresort.ch enthalten die zwingenden Zusatzkosten für die Endreinigung. Die Kosten für die Endreinigung sind von der Wohnungsgrösse abhängig. Die einmaligen Reinigungskosten pro Aufenthalt sind:

1.5 Zimmer Wohnung CHF   90.00
2.5 Zimmer Wohnung CHF 110.00
3.5 Zimmer Wohnung CHF 130.00

Bei der Buchung der Wohnung können weitere Leistungen dazugebucht werden. Die Preise dafür werden separat ausgewiesen.

Die Kurtaxe von CHF 5.00 pro Person und pro Tag ist ebenfalls zwingend. Im Preis der Kurtaxe ist die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der Region Scuol enthalten. Für die Ausstellung der Gästekarten benötigen wir die Adresse mit PLZ und Ort, Name, Vorname und Mailadresse jedes einzelnen Gastes. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Kurtaxe entrichten.

  1. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung etc.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden in der Reservationsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.

Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten / Zusatzleistungen wie Endreinigung, Bettwäsche und Badetücher, etc. sowie die örtliche Kurtaxe werden vor Ort spätestens bei Abreise beglichen.

  1. Zahlungsbedingungen

100% des Mietbetrages ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Wir bitten Sie den Betrag ohne Kurtaxe an folgende Bankverbindung bei der Graubündner Kantonalbank zu überweisen:

Vulpera Resort GmbH, CH-7552 Vulpera
IBAN: CH44 0077 4010 4329 4670 0

Bei der Zahlung mit Kreditkarte fällt eine Gebühr in Höhe von 3% des Zahlbetrages an.

  1. Stornierungsbedingungen

Bis 29 Tage vor Anreise erheben wir eine Administrationsgebühr von 10% des Mietpreises.

  • 28 bis 0 Tage vor Anreise, Nicht-Anreise oder frühzeitige Abreise: 100% des Mietpreises gemäss Anzahlung zur Weiterleitung an Ihre Annullationsversicherung.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung, falls noch keine vorhanden ist.
  1. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen (Check-in ab 16.00 Uhr)

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzugeben. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Sollte der Mieter die Wohnung verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastung, geschlossene Strassen etc.) liegen in seinem Verantwortungsbereich.

  1. Sorgfältiger Gebrauch
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.
  • Das Mietobjekt darf höchstens mit der in der Reservationsbestätigung aufgeführten maximalen Anzahl Personen belegt werden.
  • Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Mitbewohner einschliesslich der Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages/Reservationsbestätigung nachkommen.
  • Haustiere sind nur in ausgewählten Wohnungen und nur auf Voranmeldung gestattet. Diese sind separat in der Reservationsbestätigung aufgeführt.
  • In allen Wohnungen darf nicht geraucht werden.
  • Verstösst der Mieter, Mitbewohner oder deren Gäste in grob fahrlässiger Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Fall bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
  • Untermiete ist nicht erlaubt.
  1. Rückgabe des Mietobjektes (Check-out bis 10.00 Uhr)

Das Mietobjekt ist termingerecht und in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben.
Check-in am Anreisetag ab 16.00 Uhr, Check-out am Abreisetag bis 10.00 Uhr. Allfällige Restbeträge müssen bis spätestens am Vorabend des Abreisetages bis 17.00 Uhr abgerechnet werden.

Auch wenn die Endreinigung zusätzlich vereinbart worden ist, obliegt die Reinigung der Kücheneinrichtungen, einschliesslich Geschirr und Besteck gleichwohl dem Mieter. Die Betten sind abzuziehen und die Bettwäsche und Handtücher in einem Zimmer zu deponieren.

Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Falle von Beschädigungen in der Wohnung.

  1. Rücktritt vom Vertrag

Kann der Mieter die vertraglich vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter frühzeitig zu melden. Innerhalb von 28 Tagen vor Anreise wird der volle Mietzins verrechnet.
Bis 29 Tage vor Anreise wird eine Administrationsgebühr von 10% des Mietpreises verrechnet.

Nimmt der Mieter nicht die volle, vereinbarte Feriendauer in Anspruch, so ist der Mietzins trotzdem in voller Höhe geschuldet.

  1. Abfallentsorgung

Für die getrennte Abfallentsorgung der Hausabfälle stehen öffentliche Sammelstellen am Postauto-Wendeplatz oder in Scuol bei Crüzer Abfallentsorgung zur Verfügung.

Für die Kehrichtentsorgung dürfen ausschliesslich die offiziellen, gelben Gebührensäcke des Abfallverbandes Scuol verwendet werden. Diese können kostenpflichtig bei uns an der Réception oder in verschiedenen Geschäften (Coop, Volg, Denner) bezogen werden.

Sämtliche Abfälle sind bei der Abreise durch den Mieter zu entsorgen.

  1. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden, wird der bezahlte Betrag anteilsmässig rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

  1. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, einschliesslich deren Gäste, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Eigentümer, Vermieter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer, einschliesslich deren Gäste verursacht werden. Das Verschulden wird vermutet.

  1. Vermieter, Eigentümer, Datenschutz

Der Vermieter des Mietobjektes ist nicht identisch mit dessen Eigentümer. Der Eigentümer wird vom Vermieter über den Inhalt der Reservationsbestätigung und die Abrechnung informiert.

Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat vor, die Daten des Mieters, Mitbenutzers oder deren Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  • Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
  • Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.