- Mietzweck, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Die Ferienwohnung darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Falle von Beschädigungen an der Wohnung und deren Einrichtung.
Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter gilt als abgeschlossen, sobald dieser vom Mieter unterzeichnet beim Vermieter eingetroffen ist und die Anzahlung 28 Tage vor Anreise beim Vermieter eingegangen ist. Die Zahlung per Kreditkarte über unsere Webseite kann mit Transaktionsgebühren/Auslandsgebühren für unsere Schweizer Gäste verbunden sein. Wir empfehlen die Banküberweisung. Die Daten werden seitens Vermieter rechtzeitig zugestellt.
- Preise
Die Preise sind abhängig vom Renovationszustand der Wohnung und von der Saison in denen die Wohnung gebucht wird. Die im Buchungssystem von www.vulperaresort.ch enthalten die zwingenden Zusatzkosten für die Endreinigung. Die Kosten für die Endreinigung sind von der Wohnungsgrösse abhängig. Die einmaligen Reinigungskosten pro Aufenthalt sind:
1.5 Zimmer Wohnung CHF 90.00
2.5 Zimmer Wohnung CHF 110.00
3.5 Zimmer Wohnung CHF 130.00
Bei der Buchung der Wohnung können weitere Leistungen dazugebucht werden. Die Preise dafür werden separat ausgewiesen.
Die Kurtaxe von CHF 5.00 pro Person ist ebenfalls zwingend. Im Preis der Kurtaxe ist die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der Region Scuol enthalten. Für die Ausstellung der Gästekarten benötigen wir die Adresse, Name, Vorname und Mailadresse jedes einzelnen Gastes. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Kurtaxe entrichten.
- Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung etc.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag/Reservationsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.
Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten/Zusatzleistungen wie Endreinigung, Bett- und Badwäsche, etc. sowie die örtliche Kurtaxe werden vor Ort spätestens bei Abreise beglichen.
- Zahlungsbedingungen
100% des Mietpreises ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Wir bitten Sie den Betrag ohne Kurtaxe an folgende Bankverbindung bei der Graubündner Kantonalbank zu überweisen:
Vulpera Resort GmbH, CH-7552 Vulpera
IBAN: CH44 0077 4010 4329 4670 0
Bei der Zahlung mit Kreditkarte fällt eine Gebühr in Höhe von 3% des Zahlbetrages an.
- Stornierungsbedingungen
Bis 29 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenlos, aber wir erheben eine Administrationsgebühr von CHF 50.00
- 28 bis 0 Tage vor Anreise, Nicht-Anreise oder frühzeitige Abreise: 100% des Mietpreises gemäss Anzahlung zur Weiterleitung an Ihre Annullationsversicherung.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung, falls noch keine vorhanden ist.
- Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen (Check-in ab 15.00 Uhr)
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzugeben. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter die Wohnung verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastung, geschlossene Strassen etc.) liegen in seinem Verantwortungsbereich.
- Sorgfältiger Gebrauch
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.
- Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag/Reservationsbestätigung aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
- Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Mitbewohner einschliesslich der Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages/Reservationsbestätigung nachkommen.
- Haustiere sind nur in ausgewählten Wohnungen und nur auf Voranmeldung gestattet. Diese sind separat im Vertrag/Reservationsbestätigung aufgeführt.
- In allen Wohnungen darf nicht geraucht werden.
- Verstösst der Mieter, Mitbewohner oder deren Gäste in grob fahrlässiger Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Fall bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
- Untermiete ist nicht erlaubt.
- Rückgabe des Mietobjektes (Check-out bis 10.00 Uhr)
Das Mietobjekt ist termingerecht und in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Check-in am Anreisetag ab 15.00 Uhr, Check-out am Abreisetag bis 10.00 Uhr
Auch wenn die Endreinigung zusätzlich vereinbart worden ist, obliegt die Reinigung der Kücheneinrichtungen, einschliesslich Geschirr und Besteck gleichwohl dem Mieter. Die Betten sind abzuziehen und die Bett- und Badwäsche in einem Zimmer zu deponieren.
Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Falle von Beschädigungen in der Wohnung.
- Rücktritt vom Vertrag
Kann der Mieter die vertraglich vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter frühzeitig zu melden. Innerhalb von 28 Tagen vor Anreise wird der volle Mietzins verrechnet. Bis 29 Tage vor Anreise wird eine Administrationsgebühr von CHF 50.00 verrechnet.
Nimmt der Mieter nicht die volle, vereinbarte Feriendauer in Anspruch, so ist der Mietzins trotzdem in voller Höhe geschuldet.
- Abfallentsorgung
Für die getrennte Abfallentsorgung der Hausabfälle stehen öffentliche Sammelstellen am Postauto-Wendeplatz oder in Scuol bei Crüzer Abfallentsorgung zur Verfügung.
Für die Kehrichtentsorgung dürfen ausschliesslich die offiziellen, gelben Gebührensäcke des Abfallverbandes Scuol verwendet werden. Diese können kostenpflichtig bei uns an der Réception oder in verschiedenen Geschäften (Coop, Volg, Denner) bezogen werden.
Sämtliche Abfälle sind bei der Abreise durch den Mieter zu entsorgen.
- Höher Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden, wird der bezahlte Betrag anteilsmässig rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
- Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, einschliesslich deren Gäste, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Eigentümer, Vermieter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer, einschliesslich deren Gäste verursacht werden. Das Verschulden wird vermutet.
- Vermieter, Eigentümer, Datenschutz
Der Vermieter des Mietobjektes ist nicht identisch mit dessen Eigentümer. Der Eigentümer wird vom Vermieter über den Inhalt des Mietvertrages/Reservationsbestätigung und die Abrechnung informiert.
Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat vor, die Daten des Mieters, Mitbenutzers oder deren Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
- Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.